Fahrzeuge: Honda Civic EJ9 (2004 - 2013, verkauft)
Toyota GT 86 (seit 2013)
Urteil: bei Track Day auf der Nordschleife zahlt die Kaskoversicherung nicht!
Hallo zusammen,
gerade habe ich von einem beunruhigenden Urteil erfahren: die Versicherung eines Teilnehmers eines "freien Fahrens" auf der Nordschleife im Frühjahr 2012 verweigert den Schadensersatz am eigenem KFZ des Fahrers (ca. 20.000 €, da mit seinem Porsche bei 115 km(h in die Leitplanke gekracht)...
Und die Versicherung bekommt Recht!
Das OLG Karlsruhe sieht einen Haftungsausschluss nach den AGB Kaskoversicherung als gegeben an (also in Bezug auf das eigene KFZ. Der Schaden an der Leitplanke muss von der Haftpflichtversicherung aufgrund der ersetzt werden.)
Es dürfte sich wohl um einen Track Day gehandelt haben. Denn das Gericht betont, dass es darauf ankommt, ob es sich um eine dem Motorsport gewidmete Strecke handelt, die zur Unfallzeit nicht für den öffentlichen Straßenverkehr (nach den straßenverkehrsrechtlichen Regeln) freigegeben ist.
edit: es kommt hier natürlich stark auf den Einzelfall an, nämlich auf die konkrete Formulierung der Versicherungsbedingungen. Ihr solltet da einfach mal nachlesen
Geändert von JulchenEJ9 (08.05.2014 um 09:49 Uhr)
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