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Thema: 88er Civic ED4 Projekt *Switzerland S.20

  1. #181
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    Das mit dem b18 ist ja kein Weltuntergang, steht ja alles noch aufm Plan. Muss wie gesagt nur erstmal schauen wie sich das entwickelt. Und das erfahr ich bei der ersten MFK im Sommer 2018.

    Habe mich bewusst gegen die einfachen entschieden, sieht dadurch irgendwie originaler aus. Der oem esd vom ed4 hat ja quasi auch solche Blenden... bloß kleiner.

  2. #182
    Roster, Klöße & Bier e.V. Mitglied Avatar von Alf
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    Richtig. Das passt gut. Die Preludes und Legends aus der Zeit haben das ähnlich

    Das mit dem CH-Import (mit Swap) kannst knicken. Lass es auf jmd in Dland laufen, park ihn grenznah oder vl in der häuslichen (Tief-)Garage und fahr gelegentlich. (auf den Landstraßen ist eh nur 90 erlaubt, da reichen dir im Prinzip die ersten beiden Gänge )

    Teppich und Verkleidungen kommen aber soweit wieder rein, oder?

  3. #183
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    In der Schweiz mit schweizer Führerschein und deutschen Tafeln ist nicht erlaubt.
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  4. #184
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    Er behält doch seinen deutschen Führerschein bzw ist der ja dann nicht weniger gültig.

  5. #185
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    Alf mein schatzl, ließt du das bei WhatsApp überhaupt was ich dir schreibe?
    Das erste Jahr kann ich fahren. Dann nicht mehr weil ich dann ein Schweizer Schein bekomme.
    Ich hätte aber wie gesagt noch zwei Pläne die zur Not auch möglich wären wenn der ed nicht durch die mfk kommt.

    1. zur Not auf D umbauen
    2. Den ventildeckel auf dohc D16 ummodelieren und als 124ps eintragen.
    Hoffe das ließt niemand. Vorausgesetzt die abgaswerte usw sind ähnlich/gleich.

    achja und 3. meine Freundin studiert als deutsche in der Schweiz, vllt auf sie zulassen. Vielleicht gibts da ne Lösung. Aber wenn ich den ed4 dann fahre muss sie immer dabei sein :/

    Im großen und ganzen hab ich aber dennoch gute Chancen da mein ed4 umzugsgut ist. Klar kacken die auf unseren TÜV aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ansonsten 15000 CHF zusammen sparen und prüfen lassen (eher unwahrscheinlich)! Bekomm ich dann nicht theoretisch ein Gutachten in dem drin steht, das B16 im ed erlaubt ist? So ist es doch jedenfalls mit Abgasanlagen. Vorausgesetzt der ed hat die Prüfung überlebt.
    Geändert von AL3X (21.03.2017 um 10:54 Uhr)

  6. #186
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Wenn Er in die Schweiz übersiedelt, muss Er spätestens nach 11 Monaten den schweizer Führerschein beantragen und spätestens nach 12 Monaten definitiv gewechselt haben. Und mit der schweizer Pappe darfst du nur Leihwagen etc. temporär in der Schweiz bewegen (ausländische Zulassungen).
    Auch die übergesiedelten Fahrzeuge müssen innert dieser Zeit schweizer Tafeln haben.
    Demnach Karren in Deutschland lassen und außerhalb der Schweiz damit Spaß haben. Gibt ja eh keine Rennstrecken in der Schweiz.

    Mfk schreib dir einfach ab, mit so einem swap. Frag mal RioAtze. EG mit B16...keine Chance. Was das angeht, ist die Schweiz halt noch mal eine Ecke schärfer, als Deutschland.
    Auch ist die Regelung des Bestandsschutzes weggefallen. Also deutsche Eintragungen sind so gesehen keinen Pfifferling mehr wert. Man kann sicher Glück haben, wenn man zur richtigen Prüfstelle, mit dem richtigen Sachbearbeiter und Prüfer gelangt.

    Ich brauchte in AG (Schafisheim) ein COC für den EP3...soviel dazu.
    Geändert von SPY#-2194 (21.03.2017 um 10:55 Uhr)
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  7. #187
    Roster, Klöße & Bier e.V. Mitglied Avatar von Alf
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    Der ED4 ist auch nicht für die Rennstrecke.

  8. #188
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    Das ist richtig aber es gibt die Alpen und ich will mein ed fahren.
    Fürn Track ist der eh nichts

    Aber, allein dürfte ich ein deutsches Auto in Deuschland auch nicht fahren mit Schweizer Schein. Glaube das so gelesen zu haben. Ist eh keine Option, das Auto wird irgendwie legal auf Schweizer Straßen bewegt. Egal was ich dafür machen muss.

  9. #189
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    Mit dem Schweizer Schein darfst du außerhalb der Schweiz Alles fahren.

    Es geht dabei um Protektionismus innerschweizerisch. Das nicht jeder grenznah lebende sein Auto außerhalb der Schweiz unterhält und dann die schweizer Infrastruktur nutzt.
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  10. #190
    trolling you to death Avatar von Limo
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    Wie hoch ist den die Strafe wenn du ein deutsches Auto in der Schweiz alleine bewegst?

  11. #191
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    Frag detailliert beim Zoll nach. Die Höhe der dann fälligen Stafabgaben hängt ja auch vom Fahrzeug ab:

    https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...r-schweiz.html
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  12. #192
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    Bei RioAtze wars doch auch ein eg3 wenn ich mich recht entsinne oder? Beim ed4 ist 1.6er auf 1.6er... immerhin.
    Aber wie gesagt, zur Not Bau ich auch den D16 wieder ein. Also alles halb so wild. Ist ja auch noch eine Menge Zeit bis dahin.

    Alf, ja die Verkleidung kommt komplett wieder rein. Türpappen müssen jedoch noch zum Sattler. Aber das ist erstmal nicht so wichtig.

    Limo, das ist keine Option. Egal wie hoch die Strafe dafür ist.

  13. #193
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    der eg3 ist nicht zugelassen, weder hier noch in ch oder absurdistan.

  14. #194
    Eichhorns best friend! e.V. Mitglied Avatar von SPY#-2194
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    Kannst auch immer zur MFK zurück swappen!?
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  15. #195
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    Zitat Zitat von SPY#-2194 Beitrag anzeigen
    Kannst auch immer zur MFK zurück swappen!?
    #svondastyle


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